Das System

Betrachtet man ein System als eine Komposition aus funktional ausgerichteten, untereinander wechselwirkenden, Komponenten, so erfüllt dieses System einen Zweck. Dies kann ein zufällig erscheinender Zweck sein,
wie beim Klimasystem der Erde, oder eben ein von Menschen beabsichtigter Zweck wie der Aufbau und die Unterhaltung eines demokratischen Rechtsstaates. In solch einem System müssen/sollten die einzelnen
Komponenten dann schon dem übergeordneten Ziel, z.B. "demokratischer Rechtsstaat", dienen und nicht Fremdinteressen, oder gar ihrem Bestimmungszweck entgegen gerichteten Interessen.

Funktionieren einzelne Komponenten nicht (mehr), so gilt ein System als gestört. Funktioniert über eine ganze Ablaufkette ein System nicht mehr, so ist es eigentlich defekt, und sollte nicht mehr arbeiten. Arbeitet es
aber dennoch "wie geschmiert" nur halt ganz anders als der eigentliche Zeck, so gilt es als entartet, s.a. in der Physik (physikalische Systeme) zu "entartete Halbleiter" oder auch "entartetes Plasma".

In der Buchreihe "Der Knecht" beschreibt der erste Band, in Auszügen zum freien Download hier (links unten) verfügbar, wie "der Knecht" in die missliche Lage hinein kommt, die dann das zweite Buch
"Der Knecht bei Gericht" deutlich genauer beleuchtet, also wie "das System" denn so tickt in Niedersachsen. Tick, Tack, Tick u. Tack.

Das zweite Buch hätte man auch durchaus als "Schwarzbuch des Lügens" betiteln können, denn was da so vor Gericht gelogen, und vor allem auch geglaubt wird, kann wohl alle, die das nicht in der massiven Form
erwarten würden, komplett aus den Socken hauen. Und "der Knecht" sagt: In einem Rechtsstaat darf so etwas nicht passieren!

Um das zweite Buch, was sich derzeit in der Dokumentationsphase befindet, ein bisschen anzuteasern ist diese Seite mit ein paar Beispielen. Hier geht es gar nicht so sehr um Lügen bei Gericht, naja ein bissl schon,
sondern um glasklar dokumentierte "Dinge" wo man aufzeigen kann, dass "das System Rechtsstaat" nun nicht immer das tut was es soll, sondern eben ganz anders. Ob man "das System" als entartet einsortiert,
oder nicht, bleibt dann jedem der Leser (m/w/d) überlassen.

Im (ca.) Wochenabstand kommen dann einzelne Kapitel dazu. Begonnen wird mit "Sozialversicherungspflichtigen Lohn mit Steuerklasse 6 abrechnen; das Arbeitsverhältnis verlängern",
einem Thema was wohl den meisten halbwegs gut bekannt sein sollte.

Weiter geht es mit "Das "Verschwinden" eines Versäumnisurteils", wie so Gerichte wohl (nicht) arbeiten (sollten), jedenfalls nicht nach ZPO.

Enden wird das Ganze mit "Eine Anzeige bei einer amerikanischen Regierungsstelle". "Der Knecht" hat z.B. bei "Cum Ex" und "Cum Cum" nämlich festgestellt, dass die Staatsanwaltschaften bei den Dingen
wo man besser nichts ermittelt, dann doch mal was ermitteln, wenn sie von einer ausländischen Staatsanwaltschaft dazu beauftragt / genötigt werden. Und da hier in der Prozesskette ein Dokument namens
"Standpunktdokumentation" verwendet wird, kann man allein an den dazu zugrunde liegenden Vorgängen aufzeigen wie ein Herr Thompson und seine 60 Aufseher "hinter das Licht" geleitet wurden, als auch danach
die Compliance wohl nicht das tut, was sie eigentlich, und vertraglich verbrieft, tun sollte.

Davor werden noch weitere Kapitel kommen wie "Diebstahl für Fortgeschrittene", eine Geschichte zur Kriminalisierung. Hier wird Vorlesungsmaterial einer juristischen Fakultät verwendet und aufgezeigt wie man
das in sein Gegenteil verkehrt, plus noch mehr, versprochen. Versprochen: Präkognition 8 Jahre, vom Gericht bestätigt! Ein Richter der selber falsche Fakten "ermittelt", und noch mehr!

Daneben wird es dann noch mehr zum Anteasern geben, bevor dann das Buch erscheint. Ggf. erscheint der zweite Band vor dem ersten, aber das ist noch nicht klar.

Sozialversicherungspflichtigen Lohn mit Steuerklasse 6 abrechnen; das Arbeitsverhältnis verlängern.

Das falsche Abrechnen von 2 Monaten (06/07 2023) von sozialversicherungspflichtigem Lohn (Erstbeschäftigung/einzige Beschäftigung) mit Steuerklasse 6:
Die Gewerkschaft IG Metall ignoriert die Anzeige wegen zu niedriger Abrechnung (um 19,91%), entgegen der tarifvertraglichen Regelung.
Die Krankenkasse Audi BKK verweigert die Pflichtanzeige (bestätigt durch das Arbeitsamt) des "Steuerbetrugs und Sozialbetrugs" .
Das Finanzamt Gifhorn rechnet trotz Hinweis auf Verletzung des Einkommenssteuergesetz mit Steuerklasse 6 ab, und lässt den Einspruch dazu seit mehr als einem 3/4 Jahr unbeantwortet.
Mittlerweile (01.10.2025) ist der Einspruch beantwortet, aber dermaßen naiv dümmlich, dass es zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führt.
Das Arbeitsgericht Braunschweig ignoriert einen schriftlich formulierten Antrag, denn die fristlose (außerordentliche) Kündigung per 28.04.2023 wird "Willens und im Handeln" in eine fristbehaftete Kündigung
(ordentliche) Kündigung per 01.07.2023 überführt; was bei einem Betriebsrat nicht geht. Die Verweigerung rechtlichen Gehörs ist eine Verletzung des Art. 103 (1) Grundgesetz.



Wer hat da noch Fragen? Das Vertragsverhältnis wird um 2 Monate und 2 Tage verlängert, die Steuerklasse wird während des Beschäftigungsverhältnis am 29.04.2023, also innerhalb eines Monats,
von 3 auf 6 geändert, und dies alles ganz sauber beim Finanzamt dokumentiert; hier abgerufen und (vorläufig) anonymisiert ins Netz gestellt.

Das "Fälschen" einer E-Akte

Nun, das "Verschwinden" eines Versäumnisurteils hätte schon längst publiziert werden sollen, aber seltsame Ereignisse haben "den Knecht" zwar nicht aus der Bahn geworfen, aber eben doch verhindert, dass er sich
mit dem Fortgang der Geschichte hier beschäftigt. Das wird sich jetzt ändern mit dem Einschub das "Fälschen" einer E-Akte. Eines schönen morgens Anfang 2025 erreichte den Knecht ein Brief von der Bank, dass sein
Konto unter Pfändung steht. Da aber weder eine Zahlungsaufforderung, noch eine Mahnung dem Knecht bekannt war, schrieb er die Bank nun an und bat um Mitteilung einer Verfahrensnummer, und überhaupt der
Summe. Mit einmal Nachfassen wurden dann die Auskünfte erteilt, nicht allzu erhellend, aber mit Verfahrensnummer. Entsprechend §760 ZPO dachte der Knecht, sich dann die genauen Umstände durch Akteneinsicht
einzuholen. Ja, und ab hier wird es dann seltsam und seltsamer, eben bis hin zum Fälschen einer E-Akte.
--
An einem Freitag (01.08.2025) war "der Knecht" jetzt beim Amtsgericht um Einsicht zu nehmen, wie es denn zu einer Konten-Pfändung kommen kann. Im Amtsgericht Wolfsburg gewährte man "dem Knecht" keinen
Zugang oder Einsicht; das müsse jetzt erst mal geprüft werden?!
Eigentlich ist der §760 ZPO da sehr eindeutig: Jedermannsrecht mit einem expliziten muss -- gestattet werden. Zu Prüfen ist da nichts, lediglich ob das Aktenzeichen richtig ist oder nicht, was sich eindeutig (Aktenkenn-
zeichen korrekt) aus dem Antrag samt Anlagen ergibt. Das Vorzeigen eines Personalausweis sollte genügen.
Nun musste "der Knecht" noch Nachfassen, und erst nach Einreichen eines Schriftstücks wo erstmals der Strafrechtsparagraf "Strafvereitelung" erwähnt wurde, gab es dann schriftlich einen Termin, einige Wochen später,
zur Akteneinsicht.

Zu dem Termin im ersten Stock des Gerichts -- war niemand, die gesamte Etage leer, keine Bewegung. Nach ein paar Minuten öffnete sich eine Tür, und die offensichtlich jüngste Mitarbeiterin des Gerichts nahm den Knecht
(und seine Frau) in Empfang. Auf einem Stuhl lag eine -- ganz offensichtlich -- grob unvollständige Papierakte. Insbesondere fehlte das elektronisch übermittelte Dokument, was ja erst zum Anlegen der Akte geführt hatte.
Nun verlangte "der Knecht" elektronischen Zugang zum elektronisch übermittelten Dokument (s.a. §760 ZPO), was aber von der Mitarbeiterin (2. Ebene im F.-Puppen-Schema) abgelehnt wird. Protestieren an dieser Stelle
ist nicht ratsam (3. Ebene im F.-Puppen-Schema), aber der Knecht (man ahnt ja, was kommt) hatte ja seine Frau dabei, und statt protestieren wurde die Akte kopiert, die Quittung gibt Auskunft über die Anzahl Seiten.
Nun wurde schriftlich bei der Gerichtspräsidentin protestiert, aber die (erwartete) Antwort, war, so absurd das auch ist/war, dass doch alles in Ordnung sei.

über die Anwaltschaft musste jetzt die elektronische Akte angefragt werden, die man ja (eigentlich) nicht fälschen kann; eigentlich! Dumm nur, dass die Papierakte so wenig Seiten hatte.
Der (stinkend in die Hose gehende) "Trick": Man druckt alles aus, entfernt die Seiten welche einem nicht passen, und scannt dann den Rest ein, und gibt es als E-Akte aus.Merkmale:
Sehr großes PDF (1. sehr viele Bytes, da Scans statt Texten; 2. man kann keine Text-Suche im PDF machen, selbst bei elektronisch übermittelten Dokumenten wie z.B. Seite 1).
Der gesamte Inhalt des elektronisch übermittelten Dokumentes fehlt zwischen Seite 1 u. Seite 2.



Es existiert das Prüfprotokoll, aber nicht das Dokument, was zum Anlegen der Akte geführt hat? Wieviel primitiver kann man noch vorgehen?

Das "Verschwinden" eines Versäumnisurteils

. . .coming next.

Diebstahl für Fortgeschrittene (inklusive Zeitparadox / Präkognition)

. . .coming next.

Eine Anzeige bei einer amerikanischen Regierungsstelle

. . .will happen sooner than later.

Der Arbeitsstand als PDF.